Der IT-Planungsrat ist das zentrale politische Steuerungsgremium von Bund und Ländern für die Digitalisierung und Modernisierung der deutschen Verwaltung. Der IT-Planungsrat hat u. a. die Aufgabe, die Zusammenarbeit im Bereich der Informationstechnik zu koordinieren und gemeinsame föderale nutzer:innenorientierte IT-Lösungen zu schaffen.
Üblicherweise tagt der IT-Planungsrat dreimal im Jahr und besteht aus Vertreter:innen der Bundesregierung und den Regierungen der Länder. An den Sitzungen nehmen auch die Vertreter:innen der kommunalen Spitzenverbände und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit beratend teil. Weitere Personen, z. B. Ansprechpersonen der Fachministerkonferenzen – soweit sie fachlich durch Entscheidungen des IT-Planungsrats betroffen sind – können beratend zu den Sitzungen hinzugezogen werden. Stimmberechtigtes Mitglied für die Freie Hansestadt Bremen ist Staatsrat Dr. Martin Hagen, seine Vertretung übernimmt Carola Heilemann-Jeschke.
Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben wird der IT-Planungsrat organisatorisch und fachlich durch die FITKO, der Föderalen IT-Kooperation unterstützt.
Der Vorsitz im IT-Planungsrat wechselt jährlich zwischen Bund und Ländern in alphabetischer Reihenfolge. Im Jahr 2019 hatte die Freie Hansestadt Bremen den Vorsitz inne, in diesem Jahr ist es Mecklenburg-Vorpommern.
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Der IT-Planungsrat hat in seiner 46. Sitzung die Zielbilder für die fünf strategischen Schwerpunktthemen „Digitale Transformation", "Digitale Infrastruktur", "Digitale Anwendungen", "Datennutzung" und "Informationssicherheit“ beschlossen. Bremen hat die Patenschaft für das strategische Schwerpunktthema „Digitale Anwendungen“ inne.
Im Schwerpunktthema „Digitale Anwendungen“ geht es darum, Verwaltungsverfahren auf Basis von IT zu beschleunigen und effizienter zu vollziehen. Dementsprechend umfassen digitale Anwendungen grundsätzlich alle Basis- und Fachanwendungen der föderalen IT-Landschaft sowie die Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), die Umsetzung der Single Digital Gateway-Verordnung (SDG) sowie digitale Identitäten und die föderale IT-Architektur.
Diese komplexen IT-Verfahren sind optimal auf die jeweiligen Behörden abgestimmt und müssen in ein Ökosystem integriert werden, das den Datenaustausch effizient unterstützt. Gleichzeitig wird der hohe Datenschutzstandard Europas und Deutschlands gewahrt. Im Fokus des Schwerpunktthemas steht die Entwicklung dieses digitalen Ökosystems.
Als Pate des strategischen Schwerpunktthemas verantwortet Bremen das Zielbild „Digitale Anwendungen“ und koordiniert die verschiedenen Projekte, Produkte und Standards sowie Gremien des IT-Planungsrates gemeinsam mit den jeweils Verantwortlichen, um die strategischen Ziele zu erreichen. Bremen hat das Zielbild für Digitale Anwendungen gemeinsam mit unterschiedlichen Stakeholdern in verschiedenen Formaten erarbeitet. Die Zielbilder der insgesamt fünf strategischen Schwerpunktthemen wurden vom IT-Planungsrat in der 46. Sitzung beschlossen.
Die aktuellen Maßnahmen zur Umsetzung des Zielbilds sind zum einen darauf gerichtet, die Entwicklung digitaler Services „der nächsten Generation“ zu initiieren. Dabei geht es einerseits übergeordnet darum, die Zusammenarbeit der IT-(Planungsrat-)Organisation mit den verschiedenen Fachverantwortlichen (insbesondere Fachminister:innenkonferenzen) auf eine neue Basis zu stellen, wofür Bremen u. a. in der sogenannten Projektgruppe Struktur mitarbeitet (siehe auch Projektgruppen des IT-Planungsrats)). Vor allem sollen aber in ganz konkreten Umsetzungsprojekten Prinzipien wie Once Only realisiert werden, damit die Antragstellung einfacher und die Bearbeitung in der Verwaltung effizienter wird. Hierbei sind die Fokusleistungen und Leistungen im föderalen Interesse des IT-Planungsrates besonders im Blick. Zum anderen soll gemäß der föderalen Digitalstrategie eine „Deutschland-Architektur“ aufgebaut werden. Demnach sollen gemeinsam benötigte Basiskomponenten und zentrale IT-Komponenten und -Infrastrukturen für die gesamte deutsche Verwaltung beschlossen, bereitgestellt beziehungsweise entwickelt werden. Dadurch sollen zum einen Digitalisierungsprojekte der Verwaltung schneller und effizienter sowie Lösungen interoperabler werden. Zum anderen sollen digitale Angebote der Verwaltung für Nutzer:innen einfacher werden, weil sie mit denselben Anwendungen (z. B. einem Nutzerkonto) alle Services in Anspruch nehmen können.